Das Land NRW übernimmt mit Mitteln aus den Europäischen Sozialfonds bis zur Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten...
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NRW übernimmt 50% Ihrer Bildungskosten!
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500,00 € pro Bildungscheck)!
Sparen Sie bis zu 500 Euro für Ihre Weiterbildung...
Bildungsscheck - Neue Förderung beruflicher Weiterbildung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein neues
Förderinstrument für berufliche Weiterbildung aufgelegt.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die
Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck).
Angesprochen werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die
länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen
haben.
Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen
mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer
der Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und
berät den Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt
ihm/ihr den Bildungsscheck aus.
Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten
und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach-
und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder
Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene
Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, die
ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und
Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen dienen,
oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche Förderungsansprüche, z.B.
nach SGB III oder (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine
Förderung durch Bildungsscheck aus.
Das Land übernimmt 50% der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der
Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bildungsscheck.nrw.de (neues Fenster)
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